Bad Orb ohne Windkraft
Bad Orb ohne Windkraft

Folgen für Natur

Alternative Energiegewinnung ist unsinnig,
wenn sie
 genau das zerstört,
was man eigentlich 
 durch sie bewahren will:

Die Natur

Reinhold Messner, 2002

1ha Wald leistet mehr in Sachen Umwelt- und Klimaschutz als eine WKA!

Das Erschließen von Waldgebieten zur Nutzung für „Windkraft über Wald“ wird zu einer dauerhaften Veränderung des Landschaftsbildes führen.

 

Auswirkungen auf Mensch, Fauna, Flora und Kleinklima sind unausweichlich und aufgrund fehlender Erfahrung über den Bau von WKA im Wald derzeit nicht abschätzbar.

 

Daher ist der Naturraum Wald als Standort für Industrieanlagen zur Energieerzeugung ungeeignet.

 

Die Studie Windenergie im Lebensraum Wald, Autor ist der renommierte Biologe Dr. Klaus Richarz, beschreibt das Gefährdungspotenzial windkraftsensibler waldgebundener Arten (v.a. aus den Risikogruppen Vögel/Fledermäuse) durch den Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) im Wald. Sie stellt die Bedeutung der Wälder für die Erhaltung der biologischen Vielfalt vor und zeigt auf, dass ein weiter Ausbau von WEA im Wald einen Eingriff in eine Tabuzone darstellt und nur dann in Ausnahmefällen naturschutzfachlich und –rechtlich vertretbar wäre, wenn dieser mit der Waldschutzkonzeption und den Artenschutzbelangen im Sinne der Erhaltung der Biodiversität bundeseinheitlich in Einklang zu bringen ist.

 

UNSERE FORDERUNGEN:

  • Keine Windindustrie im Wald!!!

     
  • Strikte Einhaltung der Abstandsempfehlungen des
    "Helgoländer Papiers"!!!

 

Tiefer gehende Informationen zum Thema "Naturschutz und Windindustrie" finden Sie auf unseren Seiten:

In seiner Rede im Gartensaal der Konzerthalle Bad Orb am 09. Oktober 2013 schilderte Baron zu Guttenberg eindrucksvoll die negativen Auswirkungen der Windkraft auf "Natur und Landschaft".

 

Er litt während seiner Rede noch an den Folgen eines schweren operativen Eingriffes. Wir danken dem Baron, dass er trotz der in einigen Sequenzen sichtbaren körperlichen Anstrengungen den Vortrag zur Veröffentlichung freigab.

 

12.07.2022
Deutscher Bundestag – Änderung des Naturschutzgesetzes angenommen

 

Berlin: (hib/SAS) Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hat in einer Sondersitzung am Dienstagabend den im Rahmen des „Osterpakets“ von den Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes (20/2354) in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke angenommen.

 

Weiterlesen: Deutscher Bundestag – Änderung des Naturschutzgesetzes angenommen

 

Die Gesetzesänderung im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP):
https://dip.bundestag.de/vorgang/viertes-gesetz-zur-%C3%A4nderung-des-bundesnaturschutzgesetzes/288778


 

Das Video zur Anhörung und die Stellungnahmen der Sachverständigen auf bundestag.de:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw27-pa-umwelt-bundesnaturschutz-901234

 

Experten: Kritik an Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz/Anhörung
05.07.2022 (hib 348/2022)

und  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw27-pa-umwelt-bundesnaturschutz-901234


Grünen-Politiker lehnen neues Naturschutzrecht ab
Teile des beschlossenen "Osterpakets" zur Energiewende werden jetzt auch von Spitzenpolitikern der Grünen kritisiert. Anlass sind die beschlossenen Änderungen im Naturschutzrecht zum Ausbau der Windkraft. Diese seien ein "Vertrag zulasten des Naturschutzes".
Weiterlesen: https://www.klimareporter.de/strom/gruenen-politiker-lehnen-neues-naturschutzrecht-ab

13.03.2021
Staatliche Vogelschutzwarte Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland wird aufgelös
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Die Staatliche Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland (VSW) wird aufgelöst. In der offiziellen Lesart ist von „Umstrukturierung der hessischen Naturschutzfachbehörden“ in einem neuen „Zentrum für Artenvielfalt“ die Rede.

Weiterlesen bei Naturschutzinitiave e.V.


06.03.2021
Eilmeldung – EuGH stärkt den Vogelschutz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkte mit Urteil (C-473/19 und C-474/19) vom 04.03.2021 den Vogelschutz.

Mehr erfahren bei Naturschutzinitiative e.V.

11.03.2021
Analyse zum Urteil des EuGH vom 4. März 2021

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkte mit Urteil (C-473/19 und C-474/19) vom 04.03.2021 den Vogelschutz.

Dr. Rico Faller, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht analysiert:

Weiterlesen: EuGH entwickelt Umweltrecht konsequent weiter

Weitere Informationen finden Sie hier.


21.02.2021
EU: Kommission beschließt, DEUTSCHLAND vor dem Europäischen Gerichtshof wegen mangelhafter Umsetzung der Habitat-Richtlinie zu verklagen

 

Die Kommission hat am 18.02.2021 beschlossen, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen, weil das Land seine Verpflichtungen im Rahmen der Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Richtlinie 92/43/EWG) nicht eingehalten hat.

 

Lesen Sie hier die Pressemitteilung


15.01.2021
Runderlass und Verwaltungsvorschrift Naturschutz/Windenergie Hessen

 

Windkraft erhält Vorfahrt! Naturschutz bleibt auf der Strecke!

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen haben am 17. Dezember 2020 den gemeinsamen Runderlass einer Verwaltungsvorschrift „Naturschutz/Windenergie“ veröffentlicht.

 

Der Runderlass kann hier eingesehen werden.

 

Der Staatsanzeiger vom 04.01. kann hier abgerufen werden.

25.01.2021
Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert: Umweltministerin Priska Hinz soll den Windenergieerlass in Hessen zurücknehmen

Pressemitteilung der NI e.V.:

In Hessen interpretiert eine Verwaltungsanweisung seit Anfang 2021 die Kriterien zur Ermittlung der sogenannten „Zugriffsverbote“ im Spannungsverhältnis Windenergie – Artenschutz neu. Es finden sich dort Vorgaben zum Verbot der Tötung und der Störung von Vögeln und Fledermäusen.

Hier weiterlesen >>>

Foto: Hermann Dirr

06.02.2021
PRESSEMITTEILUNG der NI e.V.: Umweltministerium in Hessen gefährdet den Schwarzstorch

Umweltministerin Priska Hinz soll den Windenergieerlass in Hessen zurücknehmen!
 

Im neuen hessischen Windenergieerlass wird der Schwarzstorch nicht mehr als windkraftsensible Art bewertet und nicht mehr als kollisionsempfindlich eingestuft.

Weiterlesen


11.06.2020
Bundeskompensationsverordnung Anfang Juni in Kraft getreten


Die BKompV konkretisiert die gesetzlich vorgesehene naturschutzrechtliche Eingriffsregelung für Vorhaben im Zuständigkeitsbereich der Bundesverwaltung. Dabei wird die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung länderübergreifend vereinheitlicht und insgesamt “transparenter” und “effektiver” gestaltet.

 

 

Quelle und Download


Das Bundesnaturschutzgesetz

 

Mit einem Klick auf das Bild gelangen Sie zum vollständigen Gesetzestext.

26.06.2017
Lizens zum Töten

 

Am 22. Juni 2017 kam es im deutschen Bundestag zu einer Late Night Show mit traurigem Ergebnis. Der im Dezember 2016 erstmalig aufgetauchte Gesetzentwurf für eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes – VERNUNFTKRAFT. hatte sich in den Prozess eingebracht – wurde gegen 22:15 Uhr von wenigen Dutzend Personen zur beschlossenen Sache gemacht.

 

Ungeachtet des vehementen Protests von Natur- und Tierschutzverbänden hat der Bundestag am späten

Donnerstagabend die Aufweichung des Artenschutzes zugunsten der Windkraftindustrie beschlossen.

 

Das Kalkül der Windkraftindustrie und ihrer parlamentarischen Verbündeten ging auf:

Ohne kritische Reflexion oder Berichterstattung wurde der umstrittene Gesetzentwurf zur ovellierung des Bundesnaturschutzgesetzes am späten Abend des 22. Juni 2017 vor weitgehend leeren Rängen im Bundestag diskutiert und anschließend von der Koalitionsmehrheit aus CDU/CSU und SPD angenommen. Wenige Dutzend Abgeordnete sorgten letztlich dafür, dass das artenschutrechtliche Tötungs- und Verletzungsverbot

zugunsten von Windenergieprojekten ausgehöhlt wird. 

 

In fragwürdiger und intransparenter Manier hatte das Bundesumweltministerium Ende 2016 den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes erarbeitet.  Konkret hieß es im Entwurf: 

 

"....Zudem kann auch für Vorhaben privater Träger die Ausnahmevorschrift des  § 45 Absatz 7 Satz 1 Nummer 5 in Anspruch genommen werden, wenn zugleich hinreichend gewichtige öffentliche Belange ihre Realisierung erfordern. Zu diesen Belangen gehört der Ausbau der Erneuerbaren Energien."

Nach einem Sturm der Entrüstung seitens ideologiefreier Naturschutz-organisationen war es mehrere Monate still um dieses Vorhaben gewesen. Es galt als sicher, dass in dieser Legislaturperiode nichts mehr dazu beschlossen würde.


Entgegen aller Erwartung wurde das Vorhaben jedoch kurzfristig auf die

Tagesordnung des Bundestages gesetzt. Offensichtlich sollte eine Aufmerksamkeitslücke genutzt und diese weitreichende Gesetzesänderung zugunsten der Windenergielobby noch kurz vor dem parlamentarischen Toresschluss herbeigeführt werden

Um 22:15 Uhr - vor einem zu zwei Dritteln leeren Plenum und nach fünf kurzen Reden - wurde der Gesetzentwurf von der großen Mehrheit der wenigen Anwesenden “durchgewunken”. 

Am 22. Juni 2017 kam es im deutschen Bundestag zu einer Late Night Show mit traurigem Ergebnis. Der im Dezember 2016 erstmalig aufgetauchte Gesetzentwurf für eine Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes – VERNUNFTKRAFT. hatte sich in den Prozess eingebracht – wurde gegen 22:15 Uhr von wenigen Dutzend Personen zur beschlossenen Sache gemacht.
Mit einem Klick auf das Bild kann die Synopse aller Änderungen des BNatSchG am 29.09.2017 abgerufen werden!

Mai 2015
"Helgoländer-Papier" Klare Orientierung bei Artenschutz-Konflikten in der Windkraftplanung

 

Planungspraxis gefährdet weiterhin seltene Arten

 

Wie nahe dürfen Windräder an Niststandorte von Kranich oder Rotmilan gebaut werden? Das „Neue Helgoländer Papier“ der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) berücksichtigt den neuesten Forschungsstand zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen.

 

Mehr erfahren bei NABU.de

 

Hessen hält die Abstandsempfehlungen des Helgoländer Papieres nicht ein!!!

Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten"
"Helgoländer Papier"

 


Weitere Informationen auch bei der LAG VSW hier klicken

Ausbau Windindustrie und Naturschutz in Hessen

Hessen hat für den Ausbau der Windindustrie den

 

"Leitfaden - Berücksichtigung der Naturschutzbelange
bei der Planung und Genehmigung von
Windkraftanlagen (WKA) in Hessen"

 
im Dezember 2012 veröffentlicht.

 

Die neuen Abstandsempfehlungen des "Helgoländer Papiers" werden im Leitfaden leider nicht berücksichtigt.

Im Gegenteil! Die Vorgaben des hess. Leitfadens wurden durch Erlasse, z. B. der "Abstand zu Wochenstuben der Mopsfledermaus" gelockert!

 

Download hier klicken

Mit einem Klick auf das Bild wird das Dokument angezeigt!

31.10.2016

 

Bedrohte Vogelwelt in Hessen

 

Umweltministerium legt neue Rote Liste vor – Bestandssituation weiterhin kritisch

 

Die Rote Liste gibt einen Überblick über die aktuellen Zahlen: In Hessen sind darin 217 Brutvogelarten verzeichnet. 12,6 Prozent der regelmäßigen oder ehemals regelmäßigen Brutvogelarten Hessens sind ausgestorben. 18,9 Prozent sind vom Aussterben bedroht. Nur 38,9 Prozent der Arten gelten als ungefährdet.

18.10.2016

 

Satire: Es war einmal...Tierparadies in Hessen

 

Mit Dank an den “Verein für Naturschutz und Gesundheit Südlicher Odenwald e.V.” und Daniel Niedick für die Grafiken!

Mit einem Klick auf das Bild öffnet sich das Dokument.

24.06.2019
Online-Radar gegen Waldzerstörung – Bitte Waldzerstörung durch WKA melden!

 

Die neue Website http://www.waldreport.de erfasst mit Bürgerbeteiligung bundesweit Waldschäden.

 

Das Online-Angebot will mit Hilfe und dem Wissen aller BürgerInnen informieren, wo Wald bedroht ist, Naturfreunde vernetzen und Daten von menschengemachten Waldschäden auswerten. Die gesammelten Informationen stehen Naturschutz, Politik und Medien jederzeit zur Verfügung.

 

Hier die komplette Pressemitteilung lesen!

 

Wolfgang Epple:

“Diese online-Möglichkeit sollten alle Aktiven, Verbände und BIs nutzen, die Waldzerstörung durch Windkraft melden und gut dokumentieren können.
Eine gute Gelegenheit, publik zu werden!

Ich habe getestet: Schon jetzt sind in der dort geführten Karte

einige zerstörerische Windkraftprojekte aufgenommen (Südschwarzwald, Nordhessen…).

Beispiele der Darstellung, wirklich gut gelungen:

Weitere Informationen:

http://www.naturwald-akademie.org
http://www.waldreport.de

Tote Tiere an Windindustrieanlagen
 

Bitte melden Sie tote Fledermäuse und Vögel (Rotmilan, Schwarzstorch) durch/an/unter Windindustrieanlagen

 

Bitte verwenden Sie dazu den Meldebogen – per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Zeugen gesucht – Wo wird Windindustrie-Planung zum Kriminalfall?

 

Immer wieder kommt es zur illegalen Zerstörung von Horsten und Fleder-mausquartieren, zum Fällen von Horst-Bäumen und zum Töten von Vögeln, die einem geplanten Windindustrie-Projekt im Weg sind.

 

Bitte melden Sie Störungen an besetzten Horsten durch „Besucher“ und Zerstörungen von Horsten und Horstbäumen

Formlos per Email an: rotmilan[at]naturschutz-initiative.de

Video: Visualisierung Wind”park Bad-Orb / Biebergemünd

Mit einem Klick auf das Bild Video anschauen!

Video: Visualisierung Wind"park" Alsberg - Seidenroth

Mit einem Klick auf das Bild Video anschauen!

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